„Empfangsbereit“ bedeutet im rechtlichen Sinne lediglich, dass ein Unternehmen einen geeigneten Empfangskanal (z. B. über das PEPPOL-Netzwerk oder per E-Mail) bereitstellt und eingehende E-Rechnungen nicht grundlos ablehnt. In der Praxis geht die Verpflichtung jedoch weiter: Eingehende Rechnungen sollten gemäß EN 16931 geprüft, in das ERP-System integriert und revisionssicher archiviert werden. „Empfangsbereit“ heißt also nicht nur, eine E-Rechnung technisch entgegenzunehmen, sondern sie auch rechtskonform zu verarbeiten und dauerhaft nachvollziehbar zu speichern.























