Warum Business Continuity auch den Todesfall umfassen muss

Thomas Freyer
01.12.2025
2 Minuten

Lassen Sie uns über ein Thema sprechen, das viele lieber verdrängen: den Tod. Ja, es ist unangenehm, aber wir müssen darüber reden. Gerade als Unternehmerin oder Unternehmer tragen Sie Verantwortung für Ihre Mitarbeitenden.

Und dazu gehört auch die wichtigste Frage: Wie geht es mit Ihrem Unternehmen weiter, wenn Sie plötzlich nicht mehr handlungsfähig sind? Ein ungeplanter Ausfall kann für ein Unternehmen existenzbedrohend sein – ob durch einen unerwarteten Todesfall, einen schweren Unfall inklusive Koma oder eine Entführung im Urlaub.

Warum dieses Thema Teil Ihres Business Continuity Managements (BCM) sein muss

Business Continuity Management (BCM) wird häufig mit IT-Ausfällen, Cyberangriffen oder Naturkatastrophen in Verbindung gebracht. Doch tatsächlich umfasst BCM weit mehr – insbesondere die Fragilität menschlicher Faktoren. Je nach Unternehmensform kann der plötzliche Ausfall der Geschäftsführung oder wichtiger Entscheidungsträger dazu führen, dass das Unternehmen nicht mehr handlungsfähig ist:

  • Keine unterschriftsberechtigten Personen: Dies blockiert jegliche rechtliche Handlung.
  • Stillstand im Zahlungsverkehr: Keine Auszahlung von Gehältern möglich.
  • Kommunikationsausfall mit Banken: Finanzielle Transaktionen stoppen.
  • Verzögerte gerichtliche Entscheidungen über eine vorläufige Betreuung oder Unternehmensführung.

Ein solcher Stillstand kann innerhalb kürzester Zeit existenzielle Schäden verursachen.

Haben Sie bereits vorgesorgt? Die Vorsorge-Checks

Die Lücke zwischen Todesfall und geregelter Nachfolge ist die kritischste Zeit. Haben Sie hier alles bedacht?

  • Handlungsvollmachten und Prokura: Sind alle Entscheidungsbereiche abgedeckt und die Vollmachten aktuell?
  • Banken informiert? Nur wenn Klarheit besteht, vermeiden Sie spätere Blockaden im Zahlungsverkehr.
  • Einbindung der Erben: Notarielle Regelungen verhindern Handlungsunfähigkeit und Konflikte.
  • Szenarien jenseits des Todes: Was passiert, wenn Sie ins Koma fallen? Ohne Vorsorge muss erst ein Betreuer bestellt werden – das kann dauern. Sorgen Sie auch hier vor!

Der oft unterschätzte Aspekt: Schlüsselpersonen im Unternehmen

Viele Unternehmen haben zumindest eine grobe Vorstellung davon, was passiert, wenn die Geschäftsführung ausfällt. Doch was ist mit Ihren Key Playern?

  • Was passiert, wenn ein langjähriger technischer Leiter verstirbt?
  • Was, wenn Ihre einzige Spezialistin für ein kritisches System schwer verunglückt?
  • Was, wenn ein Mitarbeiter entführt wird oder lange ausfällt?

Bei einer Kündigung gibt es in der Regel eine Übergabe. Bei einem plötzlichen Ausfall hingegen entsteht ein sofortiges Wissensvakuum – insbesondere, wenn Dokumentation, Prozesse oder Stellvertretungen fehlen.

Was Unternehmen jetzt tun können

  • Schlüsselpersonen identifizieren: Wer ist wirklich kritisch für den Geschäftsbetrieb?
  • Wissensmanagement etablieren: Fokus auf Dokumentation, Übergaben und Schulungen von Stellvertretern.
  • Externe Dienstleister vertraglich einbinden: Schnelle Verfügbarkeit im Ernstfall gewährleisten.
  • Offen über unangenehme Szenarien sprechen: Todesfälle, Entführungen und Langzeitausfälle müssen klar geregelt sein.
  • Notfallpläne prüfen: Sind für alle geschäftsrelevanten Prozesse mindestens zwei Personen eingearbeitet?

Warum das so wichtig ist

Unternehmen bestehen nicht nur aus Systemen und Führungskräften. Sie bestehen aus Menschen – vielen davon mit einzigartigem Know-how. Wenn dieses Wissen von einem Tag auf den anderen verloren geht, ist der Schaden kaum kalkulierbar.

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