Autor

IT-P GmbH

Kategorie

Veröffentlicht am

13.05.2025

Meta AI treibt Künstliche Intelligenz voran, doch Experten warnen vor Folgen beim Datenschutz

Ein geteiltes Urlaubsfoto, ein Kommentar in einer öffentlichen Gruppe – und schon fließen diese Daten in das Training künstlicher Intelligenz ein. Ab dem 27. Mai nutzt Meta in Europa öffentlich zugängliche Inhalte, um seine KI zu trainieren. Der neue Assistent ist in WhatsApp, Instagram und Facebook integriert – und lernt aus dem, was wir teilen. Alles dreht sich um den blauen Kreis, der im Facebook Messenger, auf Instagram und WhatsApp angezeigt wird. Nutzer haben die Möglichkeit, der Verwendung ihrer Daten für dieses Training zu widersprechen, aber die Funktion des Chatbots mit dem blauen Kreis kann nicht deaktiviert werden. Es geht nicht um Kontrolle, sondern um das Bewusstsein für digitale Spuren. Welche Rolle spielen unsere Inhalte bei dieser Entwicklung? Finden Sie heraus, was das für Sie bedeutet – und welche Möglichkeiten Sie haben.

Ab 27. Mai: Meta beginnt in Europa mit der Datennutzung für KI-Training

Meta AI ist kein gewöhnlicher Chatbot, sondern ein lernfähiger KI-Assistent, der in der Lage ist, Inhalte zu verstehen, zu beantworten und selbstständig Texte zu generieren. Durch die Integration in beliebte Dienste wie WhatsApp, Instagram und Facebook Messenger soll die Interaktion mit digitalen Assistenten alltäglich werden. Gleichzeitig nutzt Meta diesen Schritt aber auch, um auf öffentlich einsehbare Nutzerdaten zuzugreifen – ganz legal, jedoch für viele nicht transparent genug. Auch Daten von Nutzern, die selbst gar nicht mit Meta AI interagieren, könnten im Training landen, wenn sie auf öffentlichen Plattformen aktiv sind. Dies bedeutet eine noch tiefere Integration von KI in unseren digitalen Alltag und eine erweiterte Datenerfassung durch Meta. 

Meta betont, dass nur öffentlich geteilte Inhalte verwendet werden – private Nachrichten sind ausgeschlossen. Viele Nutzer wissen nicht, dass etwa Kommentare in offenen Facebook-Gruppen oder Likes auf öffentlichen Seiten bereits als ‘öffentlich’ gelten – und damit in das KI-Training einfließen können: Kommentare in offenen Gruppen, Likes auf Seiten oder Beiträge ohne eingeschränkte Sichtbarkeit gelten bereits als öffentlich. Das bedeutet: Auch alltägliche Beiträge wie Urlaubsfotos oder Meinungsäußerungen könnten künftig Teil des KI-Trainings werden. Dabei geht es nicht nur um neu erstellte Inhalte – auch ältere Posts können verarbeitet werden. Diese Entwicklung zeigt, wie groß das Interesse des Meta-Konzerns an europäischen Nutzerdaten tatsächlich ist.

Verbraucherschützer warnen: „Transparenz fehlt“

Die Kritik der Verbraucherschützer kommt nicht überraschend. Bereits in der Vergangenheit wurde Meta immer wieder wegen intransparenter Datenschutzpraktiken gerügt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat das Unternehmen nun sogar offiziell abgemahnt. Kritisiert wird insbesondere, dass der KI-Chatbot nicht klar als solcher erkennbar ist – Nutzer könnten mit der KI interagieren, ohne es zu merken. Zudem sei nicht ausreichend dokumentiert, welche Inhalte genau analysiert und wie sie langfristig genutzt werden. Die Datenschützer fordern daher klare Opt-out-Möglichkeiten sowie eine vollständige Deaktivierungsfunktion für den Chatbot.

Auch die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass Nutzer aktiv zustimmen müssen – ein Prinzip, das Meta mit seiner impliziten Datennutzung umgehen will. Kritisch ist auch, dass die neue Funktion in einem großen Rollout eingeführt wird, ohne dass die meisten Nutzer vorher ihre Zustimmung gegeben haben. Viele Menschen werden von der Nutzung ihrer Daten erst erfahren, wenn sie den blauen Kreis in der App sehen – und dann ist es möglicherweise zu spät. Die Skepsis gegenüber der KI-Offensive ist also berechtigt.

Mehr Kontrolle durch Widerspruch – aber nur, wenn Sie rechtzeitig aktiv werden

Viele erkennen das Potenzial der neuen Technologien, aber der Umgang mit Nutzerdaten ist entscheidend. Intransparente Änderungen bei großen Unternehmen wie Meta zeigen, wie schnell Nutzer die digitale Kontrolle verlieren können und wie wichtig ein überlegter Umgang mit Social Media in Bezug auf Datenschutz und Privatsphäre ist. Meta setzt dabei auch auf die Unwissenheit vieler Nutzer, obwohl das Datenschutzbewusstsein in der EU traditionell hoch ist und die DSGVO eines der stärksten Datenschutzgesetze weltweit darstellt. Dennoch gelingt es Meta offenbar, umfangreiche Datenanalysen mit wenig Widerstand durchzusetzen.

Dies unterstreicht die Bedeutung von digitaler Bildung und Aufklärung. Nur wer die Mechanismen versteht, kann sie hinterfragen und bewusst handeln. Wer nicht möchte, dass Meta auf die eigenen Inhalte zugreift, kann und sollte bis spätestens 26. Mai 2025 widersprechen. Meta stellt Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung, über dieses Formular auf Facebook sowie dieses Formular auf Instagram Widerspruch einzulegen. Voraussetzung ist, dass Sie in Ihrem Konto eingeloggt sind. Die E-Mail-Adresse, mit der Sie Ihren Facebook- bzw. Instagram-Account nutzen, muss angegeben werden. Das zusätzliche Textfeld ist optional; eine Begründung für den Widerspruch ist nicht notwendig. Verbraucherschützer fordern daher, dass die sozialen Netzwerke ihre Nutzer aktiv auf diese Möglichkeit hinweisen. 

Ein großes Problem ist die einheitliche Frist: Nach dem 27. Mai ist ein Widerspruch nicht mehr möglich und öffentliche Inhalte können automatisch verarbeitet werden. Zudem werden durch die Nutzung oder versehentliche Aktivierung des Chatbots durch Interaktion zusätzliche Daten preisgegeben, die möglicherweise nicht mehr gelöscht werden können. Es bleibt also nur wenig Zeit, die Kontrolle zu behalten. Wer seine Daten schützen will, muss sich informieren, aktiv werden und die technischen Entwicklungen kritisch begleiten.

Mittelstand in der Datenfalle? So schützen Sie Ihre Geschäftsgeheimnisse vor Meta AI

Die geplante Nutzung öffentlich zugänglicher Daten durch Meta für die Entwicklung von KI wirft auch für mittelständische Unternehmen besondere Fragen auf. Ein zentraler Punkt ist dabei der Schutz sensibler Mitarbeiterdaten. Können unbedachte öffentliche Äußerungen oder geteilte Inhalte von Mitarbeitern ungewollt Einblicke in interne Prozesse oder die Unternehmenskultur geben, die dann in KI-Modelle einfließen? Auch der Schutz von Geschäftsgeheimnissen und unternehmensspezifischem Know-how steht im Fokus. Wie kann verhindert werden, dass Mitarbeiter versehentlich wertvolle Informationen öffentlich machen, die Meta für seine KI nutzen könnte?

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Interaktion mit Kunden. in öffentliches Like auf einer Partnerseite kann schnell Einblicke in Kundenpräferenzen oder sogar laufende Projekte geben – ein Risiko für vertrauliche Beziehungen. Mittelständische Unternehmen müssen auch die Datenschutzbestimmungen im Auge behalten, insbesondere die DSGVO. Wie beurteilen Rechtsexperten die Vereinbarkeit der Nutzung von Metadaten mit den Compliance-Anforderungen mittelständischer Unternehmen?

Es gilt, frühzeitig Strategien zu entwickeln, um die Datenhoheit zu wahren und mögliche Risiken zu minimieren. Dies erfordert eine Sensibilisierung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und klare Richtlinien für den Umgang mit Social Media im beruflichen Kontext. Nur so können mittelständische Unternehmen ihre wertvollen Daten im Zeitalter der künstlichen Intelligenz schützen.

Infomaterial: In 6 Schritten zum perfekten Prompt & 50 praktische Prompts für Text- und Bildgenerierung

In 6 Schritten zum perfekten Prompt & 50 praktische Prompts für Text- und Bildgenerierung

Erfahren Sie im kostenlosen Infomaterial, was ein guter Prompt ausmacht, wie Sie in 6 Schritten den perfekten Prompt schreiben und 50 fertige Prompts zum Verwenden.

Der blaue Ring in Meta AI wirft für Nutzer viele Fragen auf

Die Einführung von Meta AI bringt neue Möglichkeiten mit sich, wirft aber auch wichtige Fragen auf. Der KI-Chatbot, der direkt in Messenger-Dienste wie Instagram und Facebook integriert wird, soll den Alltag durch automatisierte Antworten und personalisierte Hilfestellungen erleichtern. Die Technologie dahinter kann Texte generieren, Fragen beantworten und als digitaler KI-Assistent vielseitig eingesetzt werden. Doch gerade in der EU, wo das Thema Datenschutz besonders sensibel betrachtet wird, steht die Nutzung öffentlich zugänglicher Inhalte für das Training von KI-Modellen im Mittelpunkt der Diskussion. Verbraucherschützer und Experten warnen davor, dass viele Nutzer nicht ausreichend darüber informiert sind, welche Inhalte verarbeitet und wie sie genutzt werden.

Auch wenn nur öffentliche Inhalte erfasst werden sollen, bleiben Unklarheiten – etwa wie genau zwischen privaten und öffentlichen Informationen unterschieden wird. Ein Widerspruch gegen diese Datennutzung ist zwar möglich, aber nur für kurze Zeit und ohne die Möglichkeit, den KI-Chatbot vollständig zu deaktivieren. Als besonders problematisch sehen Datenschützer die mögliche Verarbeitung von sensiblen Daten wie Gesundheitsinformationen, wenn diese versehentlich öffentlich gemacht werden. Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass Meta mit diesem Schritt in direkte Konkurrenz zu anderen Systemen wie ChatGPT oder Google Gemini tritt.

Die Meta-Gruppe versucht, sich frühzeitig Marktanteile zu sichern – auch durch die tiefe Integration ihrer KI-Assistenten in bestehende Plattformen. Die Balance zwischen innovativen Funktionen und dem Schutz der Privatsphäre wird in Zukunft entscheidend sein. Nutzerinnen und Nutzer sollten sich über ihre Optionen informieren, Einstellungen überprüfen und gegebenenfalls widersprechen, um die Kontrolle über ihre Daten zu behalten – gerade in einem zunehmend digital geprägten Alltag.

✅ Bildquelle: maurice norbert – stock.adobe.com. Das Bild ist lizenziert und urheberrechtlich geschützt.

Wisbee - der interne Chatbot für Ihr Wissensmanagement

WISBEE

Unser Chatbot für das interne Wissensmanagement