TTDSG Überblick: Neue Cookie-Regelung ab Dezember

Unter dem Namen „Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz“ oder kurz TTDSG hat der Bundestag im Juni ein Gesetz verabschiedet, dass die Bestimmungen von Telemediengesetz und DSGVO harmonisieren und einheitlich regeln soll. Wesentlicher Bestandteil sind die modifizierten Bestimmungen zum Einsatz von Cookies. Zum Dezember 2021 soll das neue Gesetz in Kraft treten.

Das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz) umfasst die Datenschutzbestimmungen in der Telekommunikation und bei Telemedien. Im Vorfeld der neuen Bestimmungen gibt es in den Foren schon kritische Stimmen, die wenig Vereinfachungen aber neue und nur schwierig umzusetzende Anforderungen in den Richtlinien sehen. Im Gesetz wurden die Anpassungen umgesetzt, welche durch europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und ePrivacy-Richtlinie notwendig und bislang offen waren.

Mit dem Gesetz soll die Cookie-Lücke im deutschen Recht geschlossen und das Thema der Cookie-Banner klar definiert werden. Doch weite Bereiche sind auch bei Inkrafttreten des TTDSG noch undefiniert. Das TTDSG behandelt sogenannte „anerkannten Dienste zur Einwilligungsverwaltung“. Diese sind aber nicht mit den bekannten Consent Management Plattformen zu verwechseln, denn noch können solche CMPs nicht als „anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung“ betrachtet werden.

Das TTDSG fordert, dass nur Dienste die „… sowohl technisch als auch organisatorisch die rechtlichen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit erfüllen, … nach Maßgabe einer Rechtsverordnung anerkannt werden“. Doch diese Rechtsverordnung gibt es noch nicht, entsprechend können auch keine Dienste danach anerkannt sein.

Dieses ist nur einer der bislang ungeklärten Punkte. Auf jeden Fall erfordert das neue Gesetz eine Anpassung der bestehenden Cookie-Banner-Lösungen. Daher sind Content Manager und Entwickler gut beraten, sich mit den jeweils zuständigen Datenschutzbeauftragten im Unternehmen in Verbindung zu setzen, um die bestehenden Content Management-Lösungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

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