Ab dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte Websites in Deutschland barrierefrei sein. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) schreibt dies für Webseiten vor, die Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Viele Webseiten sind derzeit nicht barrierefrei, was Menschen mit Behinderungen den Zugang erschwert.
Die Umsetzung der Barrierefreiheit ist gesetzlich vorgeschrieben. Ab Ende Juni 2025 müssen Websites die Anforderungen der Norm EN 301 549 erfüllen, die auf den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) basiert. Die Norm definiert technische Anforderungen, die sicherstellen, dass digitale Inhalte für alle Nutzerinnen und Nutzer, unabhängig von möglichen Einschränkungen, zugänglich sind.
Nicht alle Unternehmen sind davon betroffen. Ausgenommen sind dienstleistende Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen, importieren oder vertreiben.
Barrierefreiheit beruht auf vier Grundprinzipien: Inhalte müssen für den Nutzer wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Diese Prinzipien sollen sicherstellen, dass Webseiten unabhängig von individuellen Einschränkungen genutzt werden können.
Konsequenzen bei Verstößen
Entspricht eine Website nicht den Anforderungen an die Barrierefreiheit, kann die zuständige Marktüberwachungsbehörde Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören unter anderem die Aufforderung zur Nachbesserung, die Erteilung von Auflagen oder in schwerwiegenden Fällen die Untersagung des Online-Angebots.
Genaue Bußgelder oder Strafen sind derzeit noch nicht festgelegt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben nicht folgenlos bleiben werden. In anderen Bereichen des Verbraucherschutzes gibt es bereits empfindliche Bußgelder, so dass auch hier mit finanziellen Sanktionen zu rechnen ist. Darüber hinaus kann eine fehlende Barrierefreiheit Abmahnungen von Verbänden oder Klagen von Betroffenen nach sich ziehen, die für Unternehmen nicht nur finanzielle, sondern auch Reputationsschäden bedeuten können.
Darüber hinaus kann sich die Nichteinhaltung von Vorschriften langfristig negativ auf die Erreichbarkeit der eigenen Zielgruppe auswirken. Menschen mit Behinderungen sind ein wichtiger Teil der Gesellschaft. Ist eine Website nicht barrierefrei, schließt sie potenzielle Kunden aus und riskiert, Marktanteile an Wettbewerber zu verlieren, die frühzeitig auf barrierefreie Webangebote setzen. Unternehmen sollten daher nicht nur aus rechtlichen, sondern auch aus wirtschaftlichen und ethischen Gründen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen.
Empfehlungen zur Umsetzung
Unternehmen sollten frühzeitig mit der Anpassung ihrer Websites beginnen, um die Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen. Kostenlose Tools wie Wave WebAIM können genutzt werden, um die Barrierefreiheit zu überprüfen und mögliche Schwachstellen zu identifizieren. Zusätzlich kann die Implementierung eines Screenreaders helfen, die Benutzerfreundlichkeit aus der Perspektive sehbehinderter Nutzer zu testen.
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Schritte zur Verbesserung der Zugänglichkeit
1. Bestandsaufnahme der aktuellen Zugänglichkeit
Bevor Änderungen vorgenommen werden, sollte eine gründliche Analyse der bestehenden Website durchgeführt werden. Dazu können kostenlose Tools wie Wave WebAIM, axe Accessibility Checker oder der Google Lighthouse Accessibility Audit verwendet werden. Diese Tools helfen dabei, grundlegende Probleme zu identifizieren, darunter:
- Fehlende Alternativtexte für Bilder
- Unzureichende Farbkontraste
- Fehlende oder unzureichende Tastatursteuerung
2. Testen mit assistiven Technologien
Der Einsatz von Screenreadern wie NVDA (Windows), VoiceOver (Mac) oder JAWS kann helfen, die Benutzerfreundlichkeit aus der Perspektive sehbehinderter Nutzer zu testen. Zusätzlich sollte geprüft werden, ob die Navigation vollständig über die Tastatur möglich ist, da viele Menschen mit motorischen Einschränkungen auf diese Steuerung angewiesen sind.
3. Design und Code anpassen
Um die Barrierefreiheit der Website zu verbessern, sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:
✅ Farbkontraste verbessern
- Texte sollten sich deutlich vom Hintergrund abheben, damit sie auch von Menschen mit Sehbehinderungen erkannt werden können.
✅ Alternativtexte für Bilder einfügen
- Blinde und sehbehinderte Nutzer können Inhalte über Screenreader erfassen, wenn aussagekräftige Alternativtexte vorhanden sind.
✅ Strukturierte und logische Navigation sicherstellen
- Eine klare Hierarchie mit aussagekräftigen Überschriften und eindeutigen Linktexten erleichtert die Orientierung.
✅ Formulare optimieren
- Alle Eingabefelder sollten mit klaren Labels versehen sein, sodass sie auch ohne visuelle Unterstützung ausgefüllt werden können.
✅ Interaktive Elemente barrierefrei gestalten
- Schaltflächen, Menüs und andere UI-Elemente müssen mit assistiven Technologien kompatibel sein.
4. Nutzer-Feedback einholen
Unternehmen können Testgruppen einrichten oder mit Behindertenorganisationen zusammenarbeiten, um die Barrierefreiheit in realen Nutzungsszenarien zu testen. Direktes Feedback von betroffenen Personen ist besonders wertvoll, da es Schwachstellen aufdecken kann, die automatisierte Tests möglicherweise nicht erfassen.
5. Regelmäßige Überprüfung und Wartung
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Änderungen an der Website, neue Inhalte oder technische Updates können die Barrierefreiheit beeinträchtigen. Unternehmen sollten daher regelmäßige Audits und Tests einplanen, um sicherzustellen, dass die Website auch langfristig den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Durch eine frühzeitige und systematische Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen können Unternehmen nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch ihre digitale Reichweite erhöhen und allen Nutzern einen besseren Service bieten.